Notiz von J.Z., wahrscheinlich 1954:

 

"Mit Bth. sprechen ueber Pfandbriefe in kleinen Betraegen auf Grund-Boden-Volksvermoegen hin ausgegeben.

Was (geschieht), wenn Pfandbriefe in kleinen und typisierten Betraegen ausgegeben werden?

Pfandbriefe (haben) keinen regulaeren (kurzfristig starken) Rueckstrom.

Verrechnungsmoeglichkeit?"

 

Ueber die Antwort Beckerath's notierte ich:

 

(Solche Pfandbriefe sind) nur infolge Unwissenheit der Bevoelkerung umgelaufen. (Im Grunde genommen handelt es sich um) Betrug. (Keine) Annahmestelle, die es sofort in jeder Menge (zum Nennwert) annehmen muss. (Erst dann waere es ein) Zahlungsmittel. (Ich habe hier und jetzt meine Stichworte durch die eingeklammerten ersetzt. J.Z. 29.11.83.)

 

Ich wies damals Beckerath darauf hin, dass in Berlin anscheinend ein "Annahmezwang fuer Schuldverschreibungen des Senats (bestand) fuer Eigenbetriebe."  Und fragte ihn, ob dieser Annahmezwang inflationaer wirken koenne. Er antwortete:

"Bedenken Sie, dass ja die Preise in den Laeden nicht in Schuldverschreibungen ausgezeichnet waren. Es bestand - - so viel ich weiss - - kein Zwang, die Preise in Schuldverschreibungen zu stellen.

Das Papier, dem Annahmezwang verliehen ist, muss auch noch als Wertmass dienen (obligatorisch), damit es bei Ueberemission inflatorisch wirkt.

 

Bth. 2.4.54.

 

 

 

 

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First published in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Page 2858.